Verwaltungsgericht Berlin setzt Rekord-Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 Euro gegen Studentenschaft der HU Berlin fest.

 
Rechtskräftig.

VG 2 A 257.01 beschlossen am 22. Mai 2002.

Verwaltungsgericht Berlin

BESCHLUSS

In der Verwaltungsstreitsache

Studenten

- Gläubiger -

gegen

die Studentenschaft der Humboldt-Universität Berlin,
vertreten durch den Allgemeinen Studentenausschuss (AStA),
dieser vertreten durch seine Vorsitzende,

- Schuldner -

hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin durch

den Präsidenten des Verwaltungsgerichts [...],

den Richter am Verwaltungsgericht [...],

den Richter am Verwaltungsgericht [...]

am 22. Mai 2002 beschlossen:

Gegen die Vollstreckungsschuldnerin werden wegen des Verstoßes gegen das in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. November 1999 (VG 2 A 135.99) enthaltene Verbot, allgemeinpolitische, nicht spezifisch hochschulbezogene Äußerungen (Erklärungen, Forderungen, Stellungnahmen) abzugeben sowie derartige Tätigkeiten Dritter zu unterstützen, ein Ordnungsgeld von 15.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zwei Tage Ordnungshaft gegen die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des AStA der Humboldt-Universität zu Berlin festgesetzt.

Die Vollstreckungsschuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 15.000 Euro festgesetzt.

[... es folgen die Gründe]

[... es folgt die Rechtsmittelbelehrung]