Verwaltungsgericht Berlin verhängt 10.000 DM Ordnunggeld gegen HU-AStA

 
Rechtskräftig.

(auszugsweise in WissR 2002, 94)

VG 2 A 95.01 beschlossen am 22. November 2001

Verwaltungsgericht Berlin

BESCHLUSS

In der Vollstreckungssache

Vollstreckungsgläubiger

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt R.K.

gegen

die Studentenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin,
vertreten durch den Allgemeinen Studentenausschuss,
dieser vertreten durch seinen Vorsitzenden,

Vollstreckungsschuldnerin,

hat die 2. Kammer der Verwaltungsgerichts Berlin durch

den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wichmann,
die Richterin am Verwaltungsgericht Reisiger,
den Richter am Verwaltungsgericht Richard

am 22. November 2001 beschlossen:

Gegen die Vollstreckungsschuldnerin wird wegen des Verstoßes gegen das in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. November 1999 (VG 2 A 135.99) enthaltene Verbot, nicht spezifisch und unmittelbar hochschulbezogene Äußerungen (Erklärungen, Forderungen, Stellungnahmen) abzugeben sowie derartige Tätigkeiten Dritter zu unterstützen, ein Ordnungsgeld von 10.000,-- DM und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ein Tag Ordnungshaft gegen die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des AStA der Humboldt-Universität zu Berlin festgesetzt.

(...)