Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigt
10.000 DM Ordnungsgeld gegen FU-AStA

 
Diese Entscheidung wurde inzwischen veröffentlicht:
NVwZ-RR 2001, 99

OVG 8 L 25.99 beschlossen am 29. August 2000.

Oberverwaltungsgericht Berlin

BESCHLUSS

In der Vollstreckungssache

Studentenschaft der Freien Universität Berlin,
vertreten durch den Allgemeinen Studentenausschuss
dieser vertreten durch die Vorsitzende,
Kiebitzweg 23, 14195 Berlin
Antragsgegnerin, Vollstreckungsschuldnerin
und Beschwerdeführerin
- Verfahrensbevollmächtigte:
1. Rechtsanwalt Hans-Christian Ströbele
Holsteiner Ufer 22, 10557 Berlin

2. Rechtsanwälte Moritz, Jansen und Holtkötter
Potsdamer Straße 112, 10785 Berlin -

gegen

Studenten der Freien Universität
Antragsteller, Vollstreckungsgläubiger
und Beschwerdegegner,
-Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Uwe Lehmann-Brauns,
Dr. Dietrich Mahlo und Michael Braun
Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin

hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin durch den Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht Monjé, die Richterin am Oberverwaltungsgericht Citron-Piorkowski und den Richter am Oberverwaltungsgericht Weber
am 29. August beschlossen:

Die Beschwerde der Vollstreckungsschuldnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 11. März 1999 wird zurückgewiesen.

Die Vollstreckungsschuldnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 10 000 DM festgesetzt.

(...)

Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf § 13 Abs. 1 GKG.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).

Monjé Citron-Piorkowski Weber